Die Gewährleistung des Verkäufers ist nicht ausgeschlossen, soweit er in diesem Vertrag Zusicherungen über die Eigenschaften des Kraftfahrzeugs macht oder aber einen Mängel arglistig verschweigt.. Wer einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder verkaufen will, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Zi er III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.